AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vermittlungsleistungen von LaMar

Diese AGB gelten für die von LaMar Reisen vermittelten Reisen und regeln das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen als Vermittlungskunden und LaMar Reisen als Reisevermittler.

1. Vermittlung von Reisen und Einzelleistungen

LaMar ist ausschließlich Vermittler fremdveranstalteter Pauschalreisen und Einzelleistungen, wozu auch Kurse, Ausfahrten und Ausflüge zählen. Vertragsinhalt ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Reise bzw. der Einzelleistung im Sinne einer Geschäftsbesorgung. Der Reise- oder Veranstaltungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter oder Veranstalter, auch Instituten und Stiftungen, zustande mit dem Inhalt, der sich aus der jeweiligen Reiseausschreibung ergibt und an den sich der Kunde mit sämtlichen Ansprüchen bezüglich des Leistung oder Reise richten muss. LaMar schuldet lediglich die ordnungsgemäße Vermittlung der vom Kunden gebuchten Leistungen oder Reisen und veranstaltet oder verantwortet diese nicht. Im Falle einer Buchung finden für den Inhalt des von LaMar lediglich vermittelten Vertrages die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Veranstalter Anwendung. Hierin können Bedingungen hinsichtlich der Zahlung, der Umbuchung, der Rückzahlung sowie anderer Einzelheiten des Reise- oder Beförderungsvertrages geregelt sein.

2. Abschluss des Vermittlungsvertrages, Zahlung von Reisen oder Leistungen

2.1 Der Vermittlungsvertrag mit LaMar kommt mit der Annahme des Angebotes des Kunden, das er auf Basis dieser AGB abgibt, durch LaMar zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf. LaMar informiert den Kunden über den Vertragsabschluss der Vermittlung, übernimmt jedoch keine Garantie oder Haftung dafür, dass der Veranstalter oder Reiseveranstalter die Anmeldung des Kunden annimmt und die Reise oder die Einzelleistung durchführt. Der Reisevertrag oder Veranstaltungsvertrag kommt erst durch die Annahme des Angebots des Kunden auf diesen Vertrag durch den eigentlichen Veranstalter oder Reiseveranstalter zustande, über die LaMar den Kunden sodann informiert.

2.2 Im Fall einer vermittelten Pauschalreise i.S.d. BGB sind Zahlungen des Kunden erst fällig, wenn der Sicherungsschein des Reiseveranstalters nach § 651k Abs. 3 BGB übergeben wird. Dies gilt auch für eine etwaige Anzahlung. Bei allen anderen vermittelten Leistungen, bei welchen die Übergabe eines Sicherungsscheines nicht erforderlich ist, wird die Zahlung des Preises der Leistung mit erfolgter Buchung, spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung der (Reise)unterlagen oder nach Erhalt einer Rechnung fällig. Es gelten im Übrigen die Zahlungsbedingungen der einzelnen (Reise-)veranstalter. LaMar kann Anzahlungen gemäß der Zahlungsbedingungen der Veranstalter und der hier genannten Bedingungen verlangen, soweit diese wirksam sind, LaMar wirksam zum Inkasso ermächtigt wurde und (bei Pauschalreisen) sofern dem Kunden der Sicherungsschein vorliegt. Im letzteren Fall wird LaMar als Zahlungsempfänger in der Buchungsbestätigung genannt sein. Wir weisen darauf hin, dass LaMar nicht für verspätete Zahlungseingänge haftet, wenn Sie an den falschen Zahlungsempfänger geleistet haben. Rücktritts-, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.

3. Haftung, Haftungsbeschränkung

LaMar führt ihre Vermittlungsleistungen sorgfältig und sachgerecht durch. LaMar übernimmt keine Haftung für die ordnungsgemäße Durchführung der vermittelten Leistungen und gibt keine Zusicherung für die Eignung oder Qualität der dargestellten Reiseleistungen ab. Hierfür haftet der Vertragspartner des Kunden. Dies gilt lediglich dann nicht, sofern nach den Umständen der Anschein begründet wird, dass LaMar solche Leistungen in eigener Verantwortung im Sinne des § 651a Abs. 2 BGB übernimmt. Ebenso wenig übernimmt LaMar die Gewähr für die Verfügbarkeit von Reiseleistungen Dritter. LaMar haftet lediglich für fehlerhafte Beratung und Vermittlung. LaMar gibt dem Kunden gegenüber keinerlei Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen der Reiseveranstalter ab. Dies gilt auch für die Informationen zu Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen hinsichtlich des Reiseziels, die LaMar vom Veranstalter übernimmt und an den Kunden weitergibt.

Die Haftung von LaMar ist, außer im Falle von Schäden, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit beruhen, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz wegen Sach- oder Vermögensschäden gegenüber LaMar verjähren innerhalb eines Jahres ab Kenntnis des Kunden von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners.

4. Datenschutz

Der Schutz Ihrer Privatsphäre und persönlichen Daten bei der Nutzung unserer Webseite ist LaMar wichtig. Deshalb hält sich LaMar an die Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes. Personenbezogene Daten erheben wir nur im technisch notwendigen Umfang und sie werden nur genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrages mit dem Kunden und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes haben Sie jederzeit ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Kontaktieren Sie LaMar ggf. per E-Mail (siehe untenstehende Adresse) oder telefonisch oder per Fax.

5. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet LaMar, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist LaMar verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft/en zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird/werden. Auch über den Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft muss LaMar den Kunden informieren. Sie muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Black List ist nach ihrer Veröffentlichung durch die EU auf der Internetseite der EU abrufbar. Die Black List der EU ist auf der Internetseite https://air-ban.europa.eu einsehbar.

6. Allgemeine Bestimmungen, Rechtswahl, Gerichtsstand

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Unwirksamkeit des vermittelten Reise- oder Beförderungsvertrages berührt nicht die Wirksamkeit des Vermittlungsvertrages. Auf diesen Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Geschäftssitz von LaMar. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von LaMar vereinbart.

Reisevermittler:
LaMar Reisen
Barbara Focke
Stapenhorststraße 155
D-33615 Bielefeld
Tel: +49-(0)174-4035642
Fax: +49-(0)321-21253706
E-Mail: info@lamar-reisen.de

Umsatzsteuer-ID gem. § 27a UStG: DE 246282308

Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reisevermittlung, Vermittlung von Einzelleistungen

Vermittler-Haftpflichtversicherung

räumlicher Geltungsbereich der Versicherung: weltweit

Auf den Vermittlungsvertrag mit dem Kunden findet deutsches Recht Anwendung (siehe Ziffer 6).

*zugleich Angaben nach § 2 DL-InfoV

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